Praxisfinanzierung
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01. November 2025
Lesezeit: 5 min

KfW Praxisfinanzierung – günstige KfW-Förderkredite für Ärzte und Heilberufe

KfW Praxisfinanzierung – so finanzieren Ärzte und Heilberufe ihre Praxisgründung mit günstigen KfW-Förderkrediten. Erfahren Sie alles zu Programmen, Antrag über die Hausbank und Vorteilen der KfW-Darlehen.

Dávid Szandtner
Dávid Szandtner
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KfW Praxisfinanzierung – günstige KfW-Förderkredite für Ärzte und Heilberufe

Mit einer KfW Praxisfinanzierung können Sie als angehender Arzt oder Heilberufler Ihre Praxisgründung oder -übernahme mit öffentlichen, zinsgünstigen Darlehen finanzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Deutschlands staatliche Förderbank – unterstützt Sie dabei mit langen Laufzeiten und attraktiven Konditionen. Im Folgenden erfahren Sie, welche KfW-Förderkredite es für die Praxisgründung gibt. Außerdem erklären wir, wie die Beantragung über Ihre Hausbank abläuft und welche Vorteile ein KfW-Darlehen für Heilberufe bietet.

Welche KfW-Kredite gibt es für die Praxisgründung?

Für die Finanzierung einer Praxisgründung oder Praxisübernahme stehen im Wesentlichen zwei KfW-Praxiskredite zur Auswahl:

  • ERP-Gründerkredit StartGeld: Dieses KfW-Programm richtet sich an Praxisgründer und -übernehmer mit bis zu 125.000 € Finanzierungsbedarf. Auch laufende Kosten (Betriebsmittel) können damit mitfinanziert werden. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren für einen entspannten Start. Zudem übernimmt die KfW 80 % des Kreditrisikos, wodurch Ihre Hausbank leichter eine Zusage erteilen kann – selbst wenn Sie nur geringe Sicherheiten vorweisen.
  • ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge: Für größere Praxisfinanzierungen oberhalb von 125.000 € kommt dieses Programm infrage. Hier sind Kreditsummen von bis zu 500.000 € pro Gründer möglich. Es eignet sich also besonders, wenn Sie eine umsatzstarke Praxis übernehmen oder umfassend investieren möchten. Auch bei diesem Kredit werden Investitionen und Betriebsmittel finanziert. Die Konditionen umfassen lange Laufzeiten (z. B. 10 bis 20 Jahre) sowie die Option auf tilgungsfreie Anfangsjahre, was Ihnen finanziell Luft zum Start gibt.

Hinweis: Beide KfW-Gründerkredite stehen Existenzgründern und jungen Unternehmen bis etwa 5 Jahre nach der Gründung zur Verfügung. Wenn Ihre Praxis bereits länger besteht oder später erneut größere Investitionen anstehen, kann der KfW-Unternehmerkredit zum Einsatz kommen. Damit lassen sich zum Beispiel neue Geräte anschaffen oder die Praxis erweitern.

Wie beantrage ich einen KfW-Förderkredit für die Praxis?

Die Beantragung eines KfW-Förderkredits erfolgt immer im sogenannten Hausbankprinzip: Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

1. Vorbereitung und Beratung: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei Ihrer Hausbank oder einem Finanzierungsberater für Heilberufe. Besprechen Sie Ihr Vorhaben und bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor (Businessplan, Praxiskonzept, Investitionsplan, Nachweise zur Approbation etc.). Eine gründliche Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen, da Ihre Bank von der Tragfähigkeit Ihres Konzepts überzeugt werden muss.

2. Antrag über die Hausbank: Ihr Bankberater prüft Ihren Finanzierungswunsch und reicht anschließend den Kreditantrag bei der KfW ein. Wichtig: *Stellen Sie den Förderantrag unbedingt, bevor Sie mit dem Vorhaben starten* (also bevor Sie Kaufverträge unterschreiben oder Ausgaben tätigen). Die KfW prüft dann Ihren Antrag und übernimmt einen Großteil des Risikos, was die Bewilligung erleichtert.

3. Kreditzusage und Auszahlung: Fällt die Entscheidung positiv aus, erhält Ihre Bank die Zusage von der KfW. Sie unterschreiben nun den Kreditvertrag bei Ihrer Bank, und der bewilligte Betrag wird ausgezahlt. Jetzt können Sie die geplanten Investitionen tätigen und Ihre Praxisfinanzierung wie vorgesehen umsetzen. Die monatlichen Raten zahlen Sie an Ihre Hausbank zurück, welche das Geld an die KfW weiterleitet.

Welche Vorteile hat ein KfW-Darlehen für Heilberufe?

Ein KfW-Darlehen für Heilberufe lohnt sich für Praxisgründer in mehrfacher Hinsicht. Gegenüber einem herkömmlichen Bankkredit bieten diese öffentlichen Förderdarlehen einige entscheidende Vorteile:

  • Zinsgünstige Finanzierung: KfW-Förderkredite werden zu deutlich niedrigeren Zinssätzen angeboten als übliche Praxiskredite am Markt. Sie profitieren von vergünstigten Zinsen, die Ihre Finanzierungskosten erheblich senken.
  • Lange Laufzeiten: Die Darlehen sind mit besonders langen Laufzeiten verfügbar (je nach Programm beispielsweise 5, 10 oder sogar bis zu 20 Jahre). Dadurch ergeben sich niedrige Monatsraten und eine hohe Planungssicherheit durch langfristig feste Zinsen.
  • Tilgungsfreie Startphase: Viele KfW-Kredite räumen Ihnen zu Beginn eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 2 Jahren ein. In dieser Schonzeit zahlen Sie nur die Zinsen, aber noch keine Tilgung. So bleibt Ihre finanzielle Belastung in der sensiblen Gründungsphase gering.
  • Höhere Kreditchancen: Die KfW übernimmt bei Gründerkrediten einen Großteil des Ausfallrisikos für die Bank (bis zu 80 % Haftungsfreistellung beim StartGeld). Ihre Hausbank muss also weniger Risiko tragen, was die Bereitschaft erhöht, Ihnen auch mit wenig Eigenkapital einen Kredit zu gewähren.
  • Flexible Verwendung: Ein KfW-Förderkredit kann praktisch alle Kosten rund um Ihre Niederlassung abdecken. Dazu zählen die Praxiseinrichtung, medizinische Geräte, der Kauf einer bestehenden Praxis und sogar laufende Betriebskosten. Damit erhalten Sie aus einer Hand ein komplettes Finanzierungspaket für Ihre Praxis.

Förderkredit Niederlassung: Kombination mit anderen Finanzierungen

Sie können Ihren KfW-Förderkredit für die Niederlassung grundsätzlich mit weiteren Finanzierungsquellen kombinieren. So lassen sich beispielsweise Eigenkapital, ein ergänzendes Bankdarlehen oder zusätzliche Förderprogramme einbinden. Oft reicht ein einzelnes Darlehen nicht aus, um den gesamten Kapitalbedarf zu decken. Bringen Sie nach Möglichkeit ausreichend Eigenkapital ein, um Ihre Kreditkonditionen zu verbessern.

Beachten Sie jedoch: KfW-Programme sind nicht beliebig miteinander kombinierbar. In der Regel können Sie also nicht mehrere KfW-Kredite für dasselbe Vorhaben parallel nutzen. Die Kombination eines KfW-Darlehens mit regionalen Fördermitteln (z. B. Landesdarlehen oder Zuschüsse für Landarztpraxen) ist dagegen grundsätzlich möglich. Beachten Sie dabei eventuelle Auflagen und Sonderkonditionen der Landesprogramme. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Bank oder einem Finanzierungsexperten beraten, um die optimale Finanzierungsmischung für Ihre Praxis zu finden.

Fazit: Jetzt KfW-Förderung für die eigene Praxis nutzen

Mit den zinsgünstigen Krediten der KfW Praxisfinanzierung können Sie sich den Traum von der eigenen Praxis erfüllen. Die Förderkredite der KfW bieten Ärzten und anderen Heilberufen günstige Konditionen, lange Laufzeiten und Sicherheit bei der Finanzierung. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig planen, alle Unterlagen vorbereiten und den Antrag rechtzeitig vor Praxisstart über Ihre Hausbank stellen. Nutzen Sie diese Fördermöglichkeit und sprechen Sie mit Ihrer Bank oder einem Beratungsexperten. Stellen Sie Ihren KfW-Kreditantrag für die Praxis, um von den bestmöglichen Konditionen zu profitieren. So sichern Sie sich optimale Startbedingungen und können erfolgreich in Ihre Zukunft als niedergelassene/r Arzt/Ärztin oder Heilberufler/in starten.

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